Waffensachkunde für Sportschützen, gefährdete Personen sowie Bewachungsunternehmen und Bewachungspersonal

mit abschließender, staatlich anerkannter Prüfung nach §7 WaffG, 3 Abs. 2 AWaffV

Die bei mir erworbenen Abschlüsse sind Bundesweit gültig und werden von allen Behörden  anerkannt.


  • Sie sind Sportschütze, vielleicht bereits Mitglied eines Schützenvereins und möchten eine eigene Waffe erwerben? 
  • Sie sind Eigentümer oder Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen oder gehören zum Bewachungspersonal?
  • Sie sind eine gefährdete Person?


Für Sie ist die Voraussetzung zum Erwerb einer eigenen Waffe u.a. die in der bestandenen Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG nachgewiesene Sachkunde.



In meinen Waffensachkunde Schulungen mit staatlich anerkannter Prüfung vermittle ich Ihnen das dafür notwendige Wissen in Theorie und Praxis:


  • Die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes
  • Kenntnisse auf waffentechnischem Gebiet (Lang- und Kurzwaffen, Munition) hinsichtlich Funktionsweise, Innen-und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen, Verbotene Gegenstände die keine Schusswaffen sind inkl. Funktions- und Wirkungsweise sowie Reichweite, Verbotene Waffen, Munition
    Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte   
  • Sichere Handhabung von Waffen einschl. Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen: Visierung, Abzug, Griff, Zielen, Nachzielen, Abziehen, Fußstellung, Körperhaltung, Armhaltung, Kopfhaltung, Umfassen der Waffe.   


Die theoretische Prüfung erfolgt im Multiple Choice Verfahren, wie Sie es von Ihrer Führerscheinprüfung kennen. 

Die Prüfungsfragen werden aus dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes generiert. 

Für den praktischen Teil steht eine Vielzahl von Anschauungsmaterialien zur Verfügung.  Einen Teil der Praxis sowie die praktische Prüfung absolvieren Sie auf einer modernen Schießbahn. 

Lehrgangsunterlagen (digital) und Munition sind in der Kursgebühr enthalten.


Ihre Dozenten sind erfahrene Waffenträger, Ausbilder und lizenzierte Trainer für das Sportschießen.


Kursgebühren und Termine:

Sportschützen:

Die Kursgebühr für den 2-tägigen Lehrgang beträgt inkl. Prüfung Euro 200,-.

Auf Wunsch wird ein speziell auf die Prüfung abgestimmtest Nachschlagewerk für einen Preis von €12,- angeboten, zzgl. €8,- Versand und Bearbeitungskosten.


Nächster Lehrgang:

                           

                            ----> 2024 <----

-> 13.04./14.04. 2024 (in Dresden, aktuell noch wenige Plätze frei )

-> 27.04./28.04. 2024 (ausgebucht)

-> 25.05./26.05.2024 (in Dresden, aktuell noch Plätze frei )

-> 14.09./15.09.2024 (in Dresden, aktuell noch Plätze frei )


Bewachungsgewerbe, Objektsicherung, Bewachungspersonal:

Die Kursgebühr für den 3-tägigen Lehrgang beträgt Euro 245,-.

Gruppenrabatt wird mit Vertragspartnern individuell vereinbart. Schulungen vort Ort sind nach Absprache möglich.

Auf Wunsch wird ein speziell auf die Prüfung abgestimmtest Nachschlagewerk (ca. 100 Seiten) für eine Gebühr von €12,- angeboten.


Nächster Lehrgang:

-> 12.04./13.04./14.04 2024 ( ausgebucht )

-> 12.06./13.06./14.06 2024 ( ausgebucht )


Bitte fragen Sie für individuelle Termine gesondert nach!


Individuelle Angebote ab 10Personen erfragen Sie bitte per Mail oder Kontaktformular.



Gefährdete Personen (Einzelkurs)

Kursgebühr wird individuell nach Aufwand vereinbart.

Nächster Lehrgang: individuelle Vereinbarung nach Anfrage, siehe auch unter VIP-Lehrgänge


Wir antworten innerhalb von 24h! 

Bitte sehen Sie auch in Ihrem SPAM Ordner nach, ob unsere Antwort versehentlich dort liegt.

Sollten Sie nicht innerhalb von 24h eine Antwort von uns vorliegen haben, rufen Sie uns bitte an.

Tel. 035 204 - 792 847


Anmeldeformular (Wenn nicht sichtbar bitte Scripte zulassen!)


Weitere Informationen

Die Lehrgänge zur Waffensachkunde mit anschließender Prüfung erstrecken sich für Sportschützen über zwei Tage, bei Wach-Sicherheitspersonal und gefährdeten Personen über drei Tage. Voraussetzungen für eine Teilnahme an diesen Lehrgängen sowie die Waffensachkundeprüfung sind das vollendete 18. Lebensjahr.

Es sind keine waffenrechtlichen Vorkenntnisse erforderlich.


Lehrgänge und Prüfungskommission wurden gemäß §3 Abs. 2 AwffV mit Bescheid des Polizeipräsidium – Land Brandenburg, vom 15.02.2022 / Az. 63-22 staatlich anerkannt, die Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.


Alle zu vermittelnde Lehrgänge werden von M. Heinzig geleitet und durchgeführt, staatlich anerkannter Waffensachkundeprüfer und Vorsitzender des Prüfungsausschusses.


Alle aufgeführten Lehrgänge können, bei geeigneten räumlichen Voraussetzungen (Schießstand, Schulungsräumlichkeiten etc.), auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Sollten Sie nicht den von Ihnen gewünschten Lehrgang auf unserer Website finden, sprechen Sie uns bitte an.