Laden und Wiederladen · Dresden

Teilnahmevoraussetzungen

Welche Unterlagen und Voraussetzungen für den Lehrgang Laden und Wiederladen erforderlich sind.

Was Sie für die Teilnahme benötigen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: nach § 34 Absatz 2 SprengV zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung für die Teilnahme an Fachkundelehrgängen für explosionsgefährliche Stoffe
  • Die Bescheinigung darf zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht älter als zwölf Monate sein.
  • Sie muss spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden.
Bitte beantragen Sie die Bescheinigung frühzeitig, damit sie rechtzeitig vorliegt.

Prüfung und Anerkennung

Die Prüfung findet direkt im Anschluss an den Lehrgang statt. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das entsprechende Zertifikat. Die Anerkennung des Lehrgangs und der Prüfungskommission erfolgte laut Anbieter durch die Landesdirektion Sachsen am 18. Dezember 2019.

Ob eine Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt werden kann, entscheidet die zuständige Behörde.

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