Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Abs. 2 SprengV
- Die Bescheinigung darf zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht älter als zwölf Monate sein und muss spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden.
